Alloheim „Theresiahaus“: Besuche unter Auflagen wieder möglich

Das Besuchsverbot traf die Angehörigen und Bewohner der Alloheim Seniorenresidenz „Theresiahaus“ gleichermaßen schwer. Ein Telefonat oder Briefe konnten das persönliche Treffen zwar nicht ersetzen, jedoch Einsamkeitsgefühlen ein stückweit vorbeugen. Doch jetzt dürfen Besuche von Angehörigen in Seniorenresidenzen wieder stattfinden– allerdings nur unter strengen Auflagen und unter Einhaltung des Infektionsschutzes. Der Grund: Pflegebedürfte Menschen und insbesondere Senioren zählen weiterhin zur Corona-Risikogruppe.

„Der persönliche Besuch ihrer Liebsten fehlte unseren Bewohnern sehr“, sagt Einrichtungsleiterin Ilka Jung, „die uns am häufigsten gestellte Frage ist: ‚Wann sind Besuche endlich wieder möglich?‘“. Dass es nun Lockerungen beim Besuchsverbot gibt befürwortet Ilka Jung. Allerdings muss dies organisatorisches geplant werden. „Alle Betreiber müssen sich hier an strenge Vorgaben des Landes halten und dem Gesundheitsamt sowie den Ordnungsbehörden ein detailliertes Besuchskonzept vorgestellt haben. Das Konzept des „Theresiahaus“ ist durch das Gesundheitsamt genehmigt, dementsprechend können ab jetzt Besuche wieder stattfinden“, so Jung.

Fest steht, dass die Besuche auf 1 Stunde zeitlich begrenzt sind. So soll mehreren Angehörigen in der Zeit von 10:00 – 16:00 Uhr die Möglichkeit gegeben werden, ihre Liebsten zu sehen. Weitere Auflagen: Alle Besuche müssen vorher angemeldet werden, es darf nur ein Angehöriger pro Bewohner in den Gartenbereich der Einrichtung beziehungsweise zum Besucherfenster kommen (andere Alternativen werden vor Ort erläutert). Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern bis 2 Meter während des gesamten Besuches eingehalten werden und es gelten strenge Hygieneregeln. Barriere-Maßnahmen wie Absperrungen und Markierungen sollen darüber hinaus den direkten Kontakt zwischen Besucher und Bewohner als Schutzmaßnahme verhindern. Ebenso ist das Tragen eines dreilagigen Mund-Nasenschutz Pflicht. Geschenke, Essen, etc. müssen weiterhin separat abgegeben werden und dürfen aufgrund des Infektionsschutzes nach wie vor nicht persönlich überreicht werden.

„Ich kann verstehen, dass man sich so schnell wie möglich wiedersehen möchte, aber ich bitte darum, vorher immer erst einen Termin zu vereinbaren, so Einrichtungsleiterin Ilka Jung, „dass genehmigte Besuchskonzept wurde mit höchsten Pflichtbewusstsein für unsere Bewohner und Mitarbeiter in einem engen Austausch mit den Behörden entwickelt. Alle Angehörigen wurden diesbezüglich postalisch, telefonisch oder per Email informiert. Gleichzeitig bittet Jung darum, von Bewohnernachfragen aus Rücksicht auf die Pflegekräfte abzusehen.

Wichtig ist, dass der Besucher einen Termin im Vorfeld telefonisch vereinbart. Termine ohne Absprache sind nicht erlaubt. Der Soziale Dienst des Theresiahauses, plant und organisiert die Termine und erläutert im Vorfeld wie der Besuch mit Einbehaltung der geltenden Maßnahmen stattfinden wird. Dieser ist unter der Rufnummer 0261 – 20160 – 650 zu erreichen.

Ilka Jung Seniorenresidenz „Theresiahaus“ – 11.05.2020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.