Neue Quarantäneregelungen gelten in Rheinland-Pfalz ab Freitag

Die Bundesländer hatten sich bei der Beratung mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am vergangenen Freitag, 07.01.2022 auf folgende Quarantäneregeln geeinigt:

Kontaktpersonen von Infizierten werden von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, frisch doppelt geimpft, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Für alle anderen enden Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Darüber hinaus kann man sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest aus einer zugelassenen Teststelle freitesten. Für Beschäftigte der sogenannten kritischen Infrastruktur wie Krankenhäuser und Pflegeheime kann die Isolation nach einer Infektion durch einen PCR-Test beendet werden, wenn der Betroffene zuvor 48 Stunden symptomfrei war.

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Rhein Zeitung  – 12.01.2022

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