Land setzt Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um und plant Impfaktion für Familien
Vom kommenden Montag an setzt auch Rheinland-Pfalz die 3G-Regel für Innenräume ab einer Inzidenz über 35 um. Die Landesregierung hat die erneuerte, mittlerweile 25. Corona-Bekämpfungsverordnung vorgelegt. Demnach gilt ab dem 23. August: In allen Innenräumen, in der Gastronomie, beim Friseur, in Pflegeheimen, bei Festen oder bei Kultur und Sport müssen die Besucher ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 geimpft, genesen oder getestet sein – der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Rheinland-Pfalz setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund vom 10. August um.
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Rhein Zeitung – 20.08.2021