Anlieger kritisieren Bauvorhaben „Im Acker“

Areal am Metternicher Bahnhof wird überbaut, altes Bahnwärterhaus soll verschwinden

Metternich. In der Straße „Im Acker“ soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum früheren Metternicher Bahnhof neu gebaut werden. Dafür muss das ehemalige Bahnwärterhaus weichen. Doch das ist es nicht, was Anlieger stört. Vielmehr sorgen die Dimensionen des geplanten Neubaus und die damit verbundenen Verkehrsbelastungen für Unmut. Und auch die Verärgerung über das Verhalten der Stadtverwaltung nimmt täglich zu.Um den ganzen Vorgang verstehen zu können, muss man einige Jahre zurückdenken, denn die Bürger im nördlichen Teil der Straße kämpfen schon lange gegen die verkehrsbedingten Belastungen.

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Rhein Zeitung – 08.06.2020

Eine Kommentar

  1. Wieder ein Bauvorhaben in Metternich und wieder ist man nicht bereit die mögliche höhere Belastung durch Anliegerverkehr zu akzeptieren. Egal wo und was, weltweit, es ist kein spezielles Phänomen was man nur in Metternich beobachten kann, immer wird man in den Nimby-Modus fallen. Stop, Not In My Back Yard. Es ist, wie überall, die Angst vor der Veränderung. Der Redakteur der Rhein-Zeitung, Herr Kallenbach, bringt die von den Nachbarn vorgetragenen Argumente in einem Interview-Stil. Es geht um Lärm, verursacht durch den Anliegerverkehr und einem Straßenbelag aus Pflastersteinen. Man beklagt das große Verkehrsaufkommen da im rückwärtigen Gebiet noch Firmen angesiedelt sind und im Metternicher Bahnhof der Redout Tanzclub. Dort ergibt sich ein hoher Publikumsverkehr besonders abends und an Sonn- und Feiertagen. Pflastersteine haben auch Vorteile, reduzieren das Fahrtempo. Die Anlieger beschreiben die Wohnsituation in rosigen Farben. Die Parzelle mit dem alten Bahnwärterhäuschen mit angrenzendem kleinem Geräteschuppen war vollkommen mit großen Bäumen überwuchert. Ein Ruhepol in einer sonst inzwischen dicht bebauten Gegend. So bringt man die üblichen Argumente die man bei Bauvorhaben immer vorträgt. Die Natur leidet, ein Igel musste schon sterben, Klimaschutz, das Mikroklima verändert sich und die Stadtverwaltung macht nichts, man ist enttäuscht. Die Angst einer Bebauung, bei maximaler Nutzung der Fläche, bei minimalem finanziellen Aufwand des Investors, ohne Rücksicht auf die Wohnqualität, ist nicht unbegründet. Die Karawane der Investorenbauherrn zieht weiter und hinterlässt ein Stadtteil mit Stadtnähe aber Ghettoqualität. Jetzt geht es um die Parzelle Bahnwärterhäuschen, aber in der Straße ist ein Generationswechsel und eine maximale Nutzung weiterer Parzellen wird den Charakter der Straße verändern. Das Argument zählt nicht, deshalb bemüht man Umweltgründe.

    Metternich wird nachverdichtet und diesesmal trifft es eine kleine dreieckige Parzelle gegenüber dem alten Metternicher Bahnhof. Das Gebiet zwischen Nordtangente und „Im Acker“ gibt es keinen qualifizierten Bebauungsplan und somit kann man davon ausgehen, dass die Bebauung der üblichen umliegenden Bebauung erfolgen wird. Üblich bedeutet in dem Fall das maximal Mögliche. Es sollen zwei Doppelhaushälften mit vier Geschossen und einem Staffelgeschoss mit insgesamt 14 großen Apartments entstehen. Größe und Wirkung der Gebäude sind wahrscheinlich vergleichbar der Ausführung auf dem Froesch-Gelände. Die Höhe entspricht den alten herrschaftlichen Gebäuden mit den großen Dachgiebeln und der wunderschön aufgelockerten Front, Dachgaupen und Erkern. Die Höhe erreicht man, das mit der aufgelockerten Front durch Giebel und Erker passt nicht zu einer kostenoptimierten maximal Nutzung. Die bebaute, verdichtete Fläche ist bei vielen Anliegern im Gebiet häufig bei fast 100%. Wohn-, Bürogebäude, Schuppen, Halle und der Rest ist Hoffläche. Blühende Vorgärten: Fehlanzeige. Für Garten und Bäume bleibt kein Platz. Man orientiert sich bei der allgemeinen Bebauung nicht an den positiven Beispielen, die eine lockere Atmosphäre und ein lebenswerten Stadtteil ausmacht.

    Der Teil von Metternich wird in unsachlichen Stammtisch-Diskussionen als Randgebiet bezeichnet. Die Bahnstrecke Koblenz-Bassenheim, aufgrund ihrer Randlage nicht zu nutzen, so ist die allgemeine Ansicht. Randlage? Diese Randlage, in den 80er Jahren der Wilde Westen von Metternich, damals mit viel brachliegender Gewerbefläche, ist inzwischen ein prosperierendes Misch-Gebiet. Wir sprechen von einem Streifen von St. Konrad bis Castell, zwischen der Rübenacher Straße und der Bahnstrecke. Der Metternicher Bahnhof war umgeben von wenigen Wohnhäusern, viel Ackerfläche und einigen Industriegebäuden wie z.B. das Metternicher Eisenwerk, Baustoffhandel Kröll, Bauhof Kohns, Maschinenfabrik Steinlein & Kunze, Spedition Alsbach und Froesch, Getränkeabfüllbetrieb Skelnik, Rhein-Gas um einige zu nennen. Alle weg. Da man an eine weitere gewerbliche Nachnutzung nicht glaubte und gleichzeitig Wohraum benötigte, hat man zunehmend eine Wohnnutzung genehmigt. Auf umliegenden Parzellen waren im hinteren Teil schon Wohnhäuser der Unternehmer, Hausmeisterwohnungen sind im Gewerbegebiet erlaubt, somit war es naheliegend die Industriebrachen als Mischgebiet mit Einfamilienhäuser und kleineren Apartmenthäusern zu nutzen. So entstand auf dem Skelnik-Gelände Einfamilien-Reihenhäuser. Apartmenthäuser „Auf der Weglänge“. Auf dem Gelände der Baustoffhandlung Kröll mehrere Einfamiliendoppelhäuser. Es gibt aber auch noch die Gewerbenutzung. Die Halle von DPD war ursprünglich mal eine Ziegelbrennerei dann das Lager von Raiffeisen. Zufahrtstraße war „Im Acker“. Außerdem ist westlich vom „Im Acker“ noch Gewerbegebiet mit erlaubt relativ hohen Immissionswerten. Im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2014 wird auch für das Gebiet zwischen „Im Acker“ und „Am Metternicher Bahnhof“ ein Umwidmung zum Mischgebiet vorgesehen.

    Im RZ-Artikel wagt man einen Ausblick der Klagemöglichkeit mit ungewissem Ausgang. Die vorgetragenen Argumente ähneln sehr der Klage gegen das Studentenwohnheim Pähler in der Trierer Straße. Das Gericht hat eine Baugenehmigung verworfen, da man das Gebot der Rücksichtnahme nicht ausreichend gewürdigt sieht. Die Fahrgeräusche entlang der Grundstücksgrenze, zu den Stellplätzen, wären zu laut. Vielleicht 100 Fahrbewegungen pro Tag, in Schrittgeschwindigkeit, zu laut! Der klagende Nachbar – wahrscheinlich auch Autofahrer — ist mit der anderen Grundstückgrenze gleichzeitig Anlieger an der Trierer Straße, mit einem Verkehrsaufkommen von 1.000 Fahrzeugen. Das Pähler Grundstück war eine Tongrube (Gewerbe), Bauhof (Gewerbe), das Grundstück ist komplett versiegelt da ist keine Natur, das Unternehmen „Otto Pähler Rohrbau“ wurde durch die in den 80er-Jahren gebildete Sackgasse in der Nutzungsmöglichkeit stark geschädigt, die Parzelle grenzt an ein ursprüngliches Mischgebiet mit Schlosserei, landwirtschaftlichen Betrieben, Gaststätten, Kleingewerbe und Handel. Anlieger der Rübenacher Str, Trierer Str oder Mayener Str haben beim Verkehrsaufkommen zum Teil eine 100fache Belastung. Und dann das Urteil! Was ist ortsüblich? Wer hätte das gedacht?

    Die Situation ist für alle beteiligten äußerst unbefriedigend. Es besteht Bedarf nach stadtnahem Wohnraum, weniger Pendler bedeutet Klimaschutz, die Stadt will/muss Wohnraum schaffen, ein Bauherr ist bereit zu investieren und Anlieger sehen ihre relativ ruhige Wohnlage, mit einer akzeptierten Bebauung, in Gefahr. Homogen, war die Bebauung noch nie. „Im Acker“ grenzt an ein Mischgebiet, hinter der ersten Häuserzeile beginnt ein Gewerbegebiet – hier gelten höhere Grenzwerte.

    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

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