Grüne, SPD und Linke wollen Beitragssystem für Koblenz grundlegend ändern
Die Stadtratsfraktionen von Grünen, SPD und Linken wollen das System der Straßenausbaubeiträge für Koblenz gravierend reformieren: Die bisherigen Einmalzahlungen sollen durch wiederkehrende Beiträge ersetzt werden. Damit würden künftig die Kosten für den Ausbau einer Straße auf alle Grundstückseigentümer eines Stadtteils nach dem Solidarprinzip verteilt und nicht mehr nur auf die Grundstücksanlieger der Straße. Über den Antrag der drei Fraktionen soll der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 6. Februar beraten und entscheiden. In dem Gremium haben Grüne, SPD und Linke zusammen bekanntlich eine Mehrheit. Das System der Einmalzahlungen, das in sehr vielen rheinland-pfälzischen Kommunen angewandt wird, steht schon länger in der Kritik. Für viele Grundstückseigentümer ist der Ausbau der Straße vor ihrer Haustür mit teils hohen fünfstelligen Beträgen pro Grundstück verbunden.
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Endlich. Es gibt wahrscheinlich kein Straßenausbaumaßnahme die nicht ein Streit der Abschnittslänge zur Folge hat. Der Straßenausbau ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, sinnvoll, alle sind Nutznießer, oft lange überfällig aber keiner will bezahlen.
Beispiel: Die Ausbaukosten des Bürgersteigs an der Rübenacher Straße wurde von den Anliegern ab der Trierer Straße bis zur Kreuzung „Am Metternicher Bahnhof“ bezahlt. Dagegen gab es Klagen von den Anliegern. Anlieger von der Trierer Straße bis zur Winninger Straße haben eine falsche Abschnittsbildung reklamiert. Die Anlieger von „Winninger Straße“ bis zum „Im Acker“ auch. Beide sehen noch nicht mal die Baustelle und haben keinen Vorteil, haben eine ganz andere Bebauung, Nutzung usw. so die Begründung. Dann gab es noch die Klage, dass alle Seitenstraßen an den Ausbaukosten beteiligt werden müssen, da alle einen Vorteil von der Maßnahme haben und ohne die Hauptstraße nicht erschlossen sind. Alle Klagen wurden nach ca. zwei Jahren Rechtsstreit abgewiesen.
Das große Wohnhaus „Auf der Laut“ / Rübenacher Straße als Anlieger bezahlt und die Anlieger „Auf der Laut“ nicht, obwohl doch ursprünglich alles aus der gleichen Parzelle gebildet wurde. Jetzt gilt „Auf der Laut“ als selbständige Straße (über 100 m lang und das Ende nicht sichtbar), nutzt aber die gut ausgebaute Straße und liegt im Schutz des großen Wohnhauses in zweiter Reihe. In dem Zusammenhang sagte der städtische Mitarbeiter: „Jeder wohnt da was man verdient!“. Diese Arroganz ….
Alle Anlieger der Rübeancher Straße sind Geschädigte der stark befahrenen Straße hätte Anspruch auf Schmerzensgeld – Straßenmaut – wegen Lärmbelästigung, Dreck und Gestank, müssen stattdessen jeweils einen Anteil der Ausbaukosten bezahlen.
Auch nicht bezahlen müssen die Anlieger „Am Metternicher Bahnhof“, obwohl Nutznießer mit großem Publikumsverkehr. Der Stadtrat hätte die Umlage beschließen können, wie bei einem vergleichbaren Fall in Weitersburg. Da wurden die Ausbaukosten der Hauptstraße auf die Erschließungskosten auf ein Neubaugebiet umgelegt. Rechtstreit einmal Berlin und zurück, aber die Abschnittsbildung war richtig und die Kläger haben verloren. Auch hier in der „Rübenacher Str.“ hatten wir ein Neubaugebiet mit einer Umnutzung als großflächiger Einzelhandel mit Publikumsverkehr. Anwalt gefragt, der hat den Sachverhalt zugestimmt („Das gewinnen wir, da müssen wir aber klagen…“), Klage eingereicht, vor dem Stadtrechtsausschuss verloren.
Der Plan der CDU, das Land Rheinland-Pfalz die Ausbaukosten bezahlen zu lassen, kann man nur parteipolitisch verstehen. Sachlich hätte jede Gemeinde zukünftig die „Marmorausführung“ für den Bürgersteig gewählt. Edel und schön soll es sein und nur das Beste für unsere Gemeinde. Der jetzige Vorschlag der SPD bringt mehr Rechtssicherheit, zwingt zu kommunalen Augenmaß und verteilt große einmalige Ausbaukosten auf viele Schultern.
Die Wahl der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge mag auf dem ersten Blick schöner sein, weil sie die Belastungen der Ausbaubeiträge auf viele Schultern verteilt und horrende Einmalzahlungen verhindert.
So weit so gut, in der aktuellen Fassung der rot-grün-roten Mehrheit hat es nur einen großen Verlierer und zwar die Hauseigentümer, da diese alleinig für die Entrichtung der Ausbaubeiträge herangezogen werden. Mieter wurden bewusst von der Zahlungspflicht bzw. von der Umlagefähigkeit von Ausbaubeiträgen ausgeschlossen. Aus meiner Sicht eine Ungerechtigkeit, da die Nutzung der Straßen und Wege von allen erfolgt und es gleichzeitig somit zu einer einseitigen Belastung der Hauseigentümer kommen wird.
Dies macht es gerade für die Hauseigentümer mit einer Einliegerwohnung oder ähnlichem weiter unattraktiv diese zu vermieten, wenn die Kosten alleine beim Vermieter hängen bleiben.
Das liebe Argument bzgl. parteipolitischer Arbeit der CDU Rheinland-Pfalz ist ein wenig fadenscheinig. 1. Gibt es genügend Beispiele aus anderen Bundesländern in denen die SPD jeweils die Abschaffung der Ausbaubeiträge fordert und 2. gibt es nun mal 4 Bundesländer in denen es keinen Ausbaubeiträge mehr gibt und die Finanzierung über den Finanzhaushalt läuft. Hier sind aber keine Fälle von „Marmorausführungen“ bekannt, sondern eher, dass die Gemeinden Ihren Bedarf sehr genau anmelden müssen, um die Bauvorhaben durchführen zu können. Denn das Land kann sich nun mal nicht leisten die Gelder rauszuschmeißen und hat ja mit drei Genehmigungsbehörden über das ganze Land sehr genaue Kontrolleure, wenn es um die jeweiligen Haushalte der Kommunen und des Landes geht.