So weit ist der Bauherr mit seinem Vorhaben
Metternich. Seit knapp drei Monaten ist klar: Das Studentenwohnheim in Metternich kann so nicht errichtet werden, wie es ursprünglich geplant war. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Baugenehmigung Ende Mai für ungültig erklärt und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Wesentlicher Knackpunkt sind einige der 68 Parkplätze, die auf dem Gelände vorgesehen sind und von denen unzumutbare Lärmbelästigungen für die Anwohner ausgehen würden. Ein Drittel dieser Stellflächen sollte in der Tiefgarage untergebracht werden, die anderen oberirdisch.
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Rhein Zeitung – 27.08.2019