Kunst am Bau wird aktuell bei öffentlich geförderten Hochbauten in Rheinland-Pfalz durch Landesvorschriften geregelt. Je nach Projektumfang liegt der Kunstanteil zwischen 1 und 2 Prozent der veranschlagten Bauwerkskosten. Im Jahr 1964 verschönerte der Koblenzer Künstler Philipp Dott vom Baugerüst aus die Fassade des Gülser Rathauses mit einem Sgraffito. Es handelt sich hierbei um eine Kratztechnik auf mehreren frischen Putzschichten – und mit hohem Stressfaktor. Der Künstler muss sein Werk vollendet haben, bevor die oberste Schicht abgebunden hat. Die Koblenzer Dott-Sammlerin Marita Warnke sandte die Aufnahme.
Rhein Zeitung – 11.07.2018