Bebauungsplan 242, 3. Änderung

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  1. In der öffentlichen Bekanntmachung vom 23.11.2017 wird auf den neuen Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 242 „Gewerbegebiet zwischen der B258, der Straße „Im Acker“ und der Bundesbahnstrecke Koblenz-Mayen“ 3. Änderung hingewiesen. Der Entwurf kann vom 08.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018 eingesehen werden, in der Frist vorgebrachte Stellungnahmen haben Anspruch auf Prüfung. War die letzte Einsicht in den Sommerferien so wählt man jetzt die Weihnachtszeit. Nehmen wir unsere Bürgerpflichten wahr, es geht um unser schönes Metternich und der Gesetzgeber gibt uns die Möglichkeit der Mitsprache!
    Alternativ kann man den Bebauungsplan unter:
    https://www.koblenz.de/bauen_wohnen/bauleitplanverfahren.html
    schon mal ansehen.

    Im wesentlichen verändert sich die Bauhöhe.

    Vereinfacht werden einige Textpassagen aus der Textfassung des Bebauungsplans und aus der Begründung kopiert und kommentiert:

    1.1.1 „Ausnahmsweise kann“ …. die Bebauungshöhe von 16,5 m zugelassen werden“.
    Da stellt sich die Frage: Wer darf oder wer darf nicht? Wer entscheidet das? Wonach? Bei der Vorstellung im Sommer war das noch mit der Nutzung begründet und der optischen Wirkung. Man möchte keine Hochregallager … und angrenzende Bürogebäude zählen zur Halle. Das war im August Grund Einspruch einzulegen. Der Bebauungsplan muss für alle gelten! Dann alle 16,50m ohne Ausnahme und Einschränkung.
    1.1.2 und 1.1.3 „In besonderen Ausnahmefällen“… „darf die Höhe um zusätzlich 1 m überschritten werden“ und wenn es dann immer noch nicht reicht dann „darf 5% der Dachfläche …ausnahmsweise zugelassene Höhe nach Ziffer 1.1.1 und 1.1.2 bis max. 1,50 m überschreiten“. Das ergibt eine Höhe von ca. 19m. „Wenn zwingendes betriebliches Erfordernis“ dafür nachgewiesen wird!
    Für Bürogebäude gibt es keine betrieblichen Erfordernisse die diese Höhe zwingend notwendig machen. Bei einer Industrieanlage könnten Maschinen eine besondere Bauhöhe notwendig machen. Bei Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke wie sie im Bebauungsplan aufgeführt werden, will man so hoch bauen weil man die Geschossfläche brauch aber dann gilt: entweder dürfen alle oder keiner.

    Die ortsansässigen Betriebe, an der „Rübenacher Straße“ (gleiches gilt für das „Im Metternicher Feld“), haben vor Jahren den „Wilden Westen“ von Metternich gewählt, um Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Das war politisch gewünscht. Jetzt entstehen Gesundheitszentren neben Speditions-Betrieben, KfZ-, Handwerk- und Gewerbebetrieben, das kann nicht klappen!

    „Verkehrserschließung. Im Zuge der 3. Änderung werden zunächst keine Umplanungen oder Neuausweisungen im bestehenden Erschließungssystem erforderlich.“ Es wird ausdrücklich auf die zu erwartende Entlastung durch den ersten Bauabschnitt der Nordtangente hingewiesen. Weitere Bauabschnitte werden nicht erwähnt oder terminiert. Sollte es zu Unfällen oder Stau kommen ist der Investor verpflichtet die Kosten für eine Signalanlage zu übernehmen. Wahrscheinlich wird es keine Entlastung durch die Nordtangente geben. Nicht in der Trierer Straße, Rübenacher Straße und auch nicht in der Aachener Straße. Neue Straßen induzieren mehr Verkehr, das ist allgemeine Erfahrung. Nordtangente Bauphase 1 verläuft parallel zur B9 – NORD-Süd – wird also die B9 entlasten. So wird die B9 oder das Verwaltungszentrum schneller erreicht. Die Trierer Straße, Rübenacher Straße und Aachener Straße verläuft Ost-West. Die Pendler aus dem Maifeld in die Stadt oder Verwaltungszentrum fahren die oben genannten Straßen. Da man aber schneller die B9 bzw. Verwaltungszentrum erreicht, kann man von mehr Verkehr auf den oben genannten Straßen ausgehen.
    Entlang der Rübenacher Straße und im Metternicher Feld sind weitere Großinvestitionen geplant die zu einer geänderten Nutzung führt. Das bringt mehr Verkehr – viel mehr Verkehr. Arbeitnehmer, Kunden und Besucher. Gibt es dazu eine Studie? Verkehrsentwicklung in Metternich wenn das Gebiet ausentwickelt ist. Eine Stadtbahn könnte die wesentliche Aufgabe übernehmen den ÖPNV zu verbessern, die Straßen zu entlasten und das Gewerbegebiet „Im Metternicher Feld“ und DLZ B9 zu erschließen. Die Bahntrasse Koblenz-Bassenheim soll aber entwidmet werden. Die Entwidmung erfolgt ohne Kosten-Nutzen-Analyse ohne Studie! Angeblich befindet sich die Bahnstrecke in einer nicht nutzbaren Randlage von Metternich. Da sollte man mal einen Verkehrsplaner fragen.

    Bebauungspläne dürfen nicht auf Zuruf von einflussreichen Koblenzer Bürgern erfolgen. Bebauungspläne müssen für alle diskriminierungsfrei gelten und langfristig wegweisend auf die Zukunft ausgerichtet sein. Das geht nicht in einem beschleunigten Verfahren unter Verzicht auf eine Umweltprüfung. Bestehende Gewerbetreibende, wie Uncool auch immer, haben die älteren Rechte. Die Stadt hat Planungsbedarf.

    Johannes Fuck Metternich

  2. Johannes Fuck

    Genehmigt ohne Gegenstimme, Sitzung des Stadtrats am 15.03.2018

    … es geht um unser schönes Metternich.

    Vorweg: Vier Bürger sind der Möglichkeit nachgekommen der Verwaltung ihre Bedenken, Anregungen und Widersprüche fristgerecht zuzusenden. Zusammenfassend kann man feststellen, die direkt betroffenen Bürger sind gegen die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung. Pauschal kann man feststellen: Es gibt nur wenige Nutznießer und viele Geschädigte. Es gibt nur noch eine handvoll unbebaute Grundstücke und eine Bebauung in voller Höhe ist mit der Einschränkung der Nutzung zusätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Wer und wer nicht ist Willkür! Die Argumentation der Bürger und die „Würdigung“ der Stellungnahmen kann man vollumfänglich im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz nachlesen. (https://buergerinfo.koblenz.de/to0040.php?__ksinr=4780 ; TO2: Würdigung der Stellungnahme.pdf)
    Die Widersprüche der Bürger sind nur ein Bauchgefühl und die Anregungen sind nicht mit Berechnungen und Zahlen begründet. Aber auch die Stadt Verwaltung Koblenz argumentiert, agiert und plant ohne jegliche Berechnungen und nur mit Schätzungen.

    Der Beweis oder die Berechnung einer Entlastung durch die Nordtangente wird nicht erbracht.

    Der Bitte einer umfassenden Verkehrsplanung lehnt man ab. Man möchte keinen Zusammenhang erkennen über zunehmendes Verkehrsaufkommen durch alle zusammenhängenden Gewerbegebiete zwischen B9, Metternich, Rübenach, der Nachverdichtung in Metternich und der höheren Bebauung. Da wird einfach behauptet: Es gibt keinen Zusammenhang!

    Bestehende Müllentsorgungsprobleme durch fehlende Regelung und mögliche Konflikte durch eine ungeregelte Zufahrt möchte man nicht im Bebauungsplan regeln und möchte man auch sonst nicht wahrhaben. Das Beispiel, der asozialen Müllsammelstelle von ca. 60 Wohneinheiten, direkt an der Grundstückgrenze an der Haustür des Nachbarn und möglichst weit weg von der eigenen Haustür, sieht man nicht als Problem.

    Möglicherweise wird sich mit der „Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald“ die Nutzung für einen Teil des genannten Gebiets ändern. Aber der „Große Sprung“ war noch nie eine der herausragenden Eigenschaften der Stadt Koblenz.

    Für die Bebauungsplanänderung gibt es einen direkten Nutznießer. Die 2. Änderung ermöglichte die Nutzung durch einen großen Einzelhändler, die 3. Änderung die Bebauungshöhe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

    Johannes Fuck

    • Haymo Buchholz

      Sehr geehrter Herr Fuck,
      ich habe Ihren Kommentar “ Es geht um unser schönes Metternich“ aufmerksam gelesen. Vielem ist zuzustimmen, aber Ihr Kommentar zum Bauantrag Studentenheim in der Holl (siehe dort) lautet doch ganz anders. Also:“Was Du nicht willst, ….!
      Haymo Buchholz

      • Sehr geehrter Herr Buchholz, Entschuldigen Sie bitte, Sie haben das Problem nicht erkannt:
        1. Man hat einen bestehenden vollwertigen Bebauungsplan 242 (ca. 1997), der ist sehr gut erarbeitet. Den muss man nicht änder. Die gibt jedem Bauherr genügend Entwicklungsmöglichkeit.
        2. Alle haben entsprechend gebaut, es ist sehr schön geworden, Stellflächen, Bäume usw. homogene Nutzung.
        3. Die Änderung begründet man mit einer notwendigen „Aufwertung“. Hallo? Das ist nicht nett.
        …und jetzt wo nur noch eine handvoll Grundstücke zu bebauen sind
        – ändert man die Bebauungshöhe auf 16-19m. Warum erst jetzt?
        – ist eine Bebauung mit der Höhe von 16-19m nur in Ausnahmefällen oder ausnahmsweise möglich. Warum nicht alle?
        – die direkt angrenzenden Gewerbegebiete dürfen nur 10m oder 2 1/2 geschossig bauen. Warum? Wir sind in direkter Nachbarschaft zu dem Wohngebiet was man mit schmalen Straßen so im Verkehrsfluss beengt hat?
        – das Bebauungsgebiet (IKEA) darf auch 15 m bauen, da verwendet man nicht die Formulierung „ausnahmsweise“ und in „Ausnahmefällen“.

        Fragen über Fragen? Wir haben Vorschläge unterbreitet und unsere Einwände vorgetragen – man kann diese nachlesen!
        Ich bin für Veränderung:
        Wenn man ändert, dann bitte mit einer umfassenden Planung: Durchgangs- , Pendler-, Liefer-Verkehr; Versorgung und Entsorgung (Müllsammelstellen), Parkraum. Ich bin für Veränderung, aber mit Planung und Sachverstand. Stadtplaner und Verkehrsplaner die unvoreingenommen nicht die bestehende offizielle Meinung vom Amtsleiter wiedergeben müssen. Planung die die bestehende Infrastruktur berücksichtigt und nutzen will und nicht schon gedanklich entwidmet hat!
        Mit der erwünschten geänderten Nutzung des Axon-Geländes als Gesundheitszentrum könnte die jetzige Nutzung für Castell schwierig werden.
        _________________
        Der Unterschied:
        Mit welchem Recht wollen Sie Herrn Pähler verbieten sein Grundstück zu nutzen? Alle Nachbarn haben ihr Grundstück max. ausgenutzt. Zum Teil ist der Hof im Obrdorf so klein, da hat man noch nicht mal eine Stellfläche für ein Auto aber mehrere Wohnungen mit je einem bzw. zwei Autos! Das Recht was sich alle Metternicher im Oberdorf rausnehmen muss auch für den Investoren Pähler gelten.
        Das Wohnheim wird schön, hat Stellplätze, die Bewohner des Wohnheims werden sich gegenseiig disziplinieren und Ihre Ängste sind völlig unbegründet.

  3. Rudolf Kowalski

    Weiß jemand den Grund, warum sich die Stadt Koblenz damals nicht das Bundeswehrgelände der Rheinpioniere gesichert hat? Es liegt nahezu perfekt gegenüber der Uni. Zur Vermeidung von Ghettoisierungen hätte dort neben Studentenwohnheimen auch sozialer Wohnbau Einzug halten können. Vielerorts werden die Rufe nach bezahlbarem Wohnraum lauter und lauter… dort hätte die Stadt doch die Möglichkeit gehabt. Studentenwohnraum nach Lützel zu legen, wäre kontraproduktiv, also bleibt das Oberdorf. Ach ja, mitten in der Stadt, in der Nähe des Forums soll ja etwas Neues entstehen, komplett mit Tiefgaragen usw. Leffers und einiges mehr soll abgerissen werden. Man ist sich noch nicht ganz sicher, Ob hier ein Studentenwohnheim oder eben noch ein weiteres Hotel entstehen soll. Da die Stadt Koblenz weitgehend wirtschaftsorientiert zu sein scheint, könnte nach meinem Dafürhalten eher die zweite Option zum Tragen kommen – also dann doch wieder Oberdorf Metternich.

  4. Rudolf Kowalski

    Nachtrag: Ich glaube an der Mosel heißt das nur Pioniere, „Rhein“ entfällt hier:
    (-_-)

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