Ost-West-Achse der Nordtangente

Teil zwei der Koblenzer Verbindungsstraße wird weiter geplant

So lautete die Überschrift in der Rhein-Zeitung im November 2021 und kann unverändert bestehen bleiben. Für die Planung ist das LBM (Landesbetrieb Mobilität) zuständig, und die Stadt Koblenz wurde im Mai 2024 über eine zweispurige, kreuzungsfreie Variante informiert. In der lokalen Presse konnte man nichts darüber lesen, obwohl die Planung erhebliche Beeinträchtigungen für die Stadt Koblenz, Bubenheim und Metternich sowie für die Anlieger des Gewerbegebiets Metternich mit sich bringt.

Die neue Straße soll die Nordtangente (Winninger Str./Weinackerweg) mit der L 52 (Aachener Str./Rübenacher Str.) und dem Autobahnkreuz Koblenz verbinden – insgesamt 1,7 km kreuzungsfrei, für 13 Millionen Euro. Von der B9 bis zur Autobahn hat sich bislang eine Ampelregelung bewährt, und an der L52 sorgen zwei Kreisverkehre für die Verkehrsführung. Jetzt soll diese Strecke jedoch auf 1,7 km kreuzungsfrei ausgebaut werden. In der offiziellen Unterrichtung wird der kreuzungsfreie Ausbau als CO2-sparend gelobt und begründet. Die zusätzliche Versiegelung der Fläche wird jedoch nicht erwähnt. Auf eine Anfrage der WGS (Wähler Gruppe Schängel) nimmt die Stadt Koblenz Stellung. Demnach sei die Stadt an der Planung nicht beteiligt, und in einer Unterredung mit dem LBM seien Bedenken geäußert worden. Das LBM möchte die Planung jedoch nicht überarbeiten. Das bleibt alles sehr vage, und somit bleiben als Informationsquelle nur die offizielle Unterrichtung und die Pläne, die im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz eingesehen werden können.  https://buergerinfo.koblenz.de/to0050.php?__ktonr=72159 und https://buergerinfo.koblenz.de/vo0050.php?__kvonr=40218

Was ändert sich für die Bürger?

Oder: Haben die geplanten Maßnahmen einen positive Auswirkung auf die Klimaneutralität und die dafür notwendige Verkehrswende?

Gewerbegebiet Metternich 2 wird eine Sackgasse. Die direkte Zufahrt zum Gewerbegebiet Metternich 2 von der Winninger Str./Weinacker/Nordtangente wird rückgebaut. Das Gewerbegebiet Metternich 2 wird zur Sackgasse, mit einer Zufahrt über das Bauwerk 3. Das wird eine erhebliche Einschränkung für DPD und eine Verschlechterung der Verkehrsführung für alle Anlieger. Wie wird die ÖPNV-Linie vom Verwaltungszentrum nach Vallendar zukünftig geführt? Auch wenn das LBM die Planung durchführt, sollte die Stadt Koblenz auf zwei attraktive Zufahrten bestehen.

Der bestehende Fahrradweg, die direkte Verbindung von Bubenheim zum Metternicher Bahnhof, wird in der Planung zukünftig nicht mehr nutzbar sein. Stattdessen soll man vom Kreisel „Rübenacher Str.“ die Straße „Metternicher Weg“ und das neue Bauwerk 3 nutzen, um dann durch die Felder zur Bubenheimer Sporthalle zu gelangen. Das stellt, von der Uni oder dem Verwaltungszentrum kommend nach Bubenheim fahrend, einen spürbaren Umweg dar – nicht nur länger, sondern auch mit mehr Höhenmetern und mehr Fahrbahnüberquerungen. Auch wenn das LBM die Planung durchführt, sollte die Stadt Koblenz auf eine direkte Verbindung – parallel zur Winninger Str/Nordtangente – als Radweg mit einer Radwegbrücke einsetzen.

Die bestehende Bahnstrecke Koblenz-Bassenheim wird in der Planung nicht berücksichtigt. Brückenbauwerke für die Bahntrasse werden keine eingetragen. Wird die Verbindungsstraße so geführt, dass zukünftig eine Überquerung oder Unterführung der Bahntrasse möglich ist? An den Querschnittszeichnungen ist das nicht zu erkennen. Das bereits bestehende Gutachten zur Bahnstrecke hat einen Kosten/Nutzen-Relation über 1 und sollte wegen zukünftiger Bedürfnisse auf jedem Fall erhalten bleiben. Auch wenn das LBM die Planung durchführt, sollte die Stadt Koblenz als Eigentümerin der Bahntrasse die Nutzung offenhalten.

Für Klimaneutralität 2045 bleiben noch 20 Jahre.

Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren merklich angehoben, um der Verkehrswende zu helfen und zur CO2-Reduktion beizutragen. Keiner sollte sagen können, wir hätten es nicht gewusst!
In diesem Jahr hat der Tornado im März bereits einige Todesopfer gefordert. Die Tornadosaison in den USA beginnt normalerweise erst im April/Mai. Die stabile Omega-Wetterlage in Europa führt zu Unwettern mit mehr als 200 l/qm Regen in Portugal und Spanien. Es wird vermutet, dass dies mit dem Klimawandel zusammenhängt. Gleichzeitig verklagt ein Bauer aus Peru derzeit die RWE in Deutschland auf Kostenübernahme für Sicherungsmaßnahmen.

Die Bundesregierung wurde bereits vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Untätigkeit verklagt (Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20). Es besteht eine Verpflichtung gemäß dem Pariser Abkommen, bis 2050 CO2-neutral zu sein. Da Deutschland als Musterschüler besser sein möchte als der Rest der Welt, wurde das Ziel der Klimaneutralität für 2045 festgelegt (Klimaschutzgesetz – 19/30230, 24. Juni 2021). Es gibt also eine gesetzliche Verpflichtung, die auch juristisch eingeklagt werden kann.

Es wurden drei Bereiche für CO2-Einsparungen definiert: Verkehr, Gebäude und Industrie. Die CDU/SPD-Regierung unter Frau Merkel hat jedoch die Maßnahmen dafür weit in die Zukunft gelegt. Den Shitstorm müssen zukünftige Regierungen und Minister aushalten. Aktuelles Beispiel: Herr Habeck mit dem Gebäudeenergiegesetz. Oder bei steigenden Spritpreise durch die CO2-Steuer, die bis 2027 um 60 Cent pro Liter ansteigen sollen. Wegen fehlender Alternativen, wie einem leistungsfähigen ÖPNV oder einer CO2-armen Bahnnutzung, werden wohl wieder Tankgutscheine verteilt, finanziert von Städten, die keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben. Koblenz muss tätig werden.

Luftaufnahme mit eingetragener Verbindungsstraße. Unterrichtungsvorlage UV/0120/2024, Mai 2024

Johannes Fuck Metternich – 17.03.2025