Knöllchen wird zurückerstattet

Nach Prüfung sagt die Stadt: Parken ist vor Wohnhaus doch erlaubt

„Was lange währt, wird endlich gut“, so kommentiert der Metternicher Ditmar Watermann ein Schreiben von der Verwaltung, das er nun in seinem Briefkasten hatte: Ein Knöllchen, das er wegen angeblichen Falschparkens vor seinem Haus bekommen hat, wird zurückgenommen, die 55 Euro, die er bezahlt hatte, werden ihm zurückerstattet. Und noch besser: Nun ist schriftlich festgehalten, dass man auf dieser Fläche parken darf, was Watermann und seine Nachbarn seit Jahren tun. Am 30. Juni hat die RZ über die Situation berichtet: Watermann hatte kurz zuvor sein Auto an der Ecke Anton-Reuter-Straße/Trifter Weg vor zwei andere parkende Pkw gestellt, wie seit 40 Jahren, erzählt er. Doch diesmal bekam er ein Knöllchen über 55 Euro, weil er angeblich auf einem Gehweg geparkt hatte.

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Rhein Zeitung – 25.08.2022

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