Pflegeplätze jetzt reservieren

Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig um Pflegeplätze kümmern. Bei der Kurzzeitpflege steht jetzt schon fest: Die Nachfrage übersteigt das Angebot

Fehlender Kurzzeitpflegeplätze sind auch in den kommenden Monaten ein akutes Problem. In der „Nach-Corona-Zeit“ wird in Kürze besonders dieser Mangel für pflegende Angehörige deutlich spürbar. Denn: Auch in Koblenz steht keine ausreichende Zahl an Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Auch bei den vollstationären Pflegeangeboten kann es nach der derzeitigen Einschätzung von Experten zu Engpässen oder Wartezeiten kommen. Um Familien mit dringendem Bedarf schnell und unbürokratisch helfen zu können, rät die Alloheim Seniorenresidenz „Theresiahaus“ Angehörigen, einen absehbaren Platzbedarf in der Zukunft schon jetzt zu reservieren.

Die Aufhebung der Corona-bedingten Beschränkungen sind absehbar, bereits vielfach angekündigt und in der Umsetzung. Pflegende Angehörige, die ihre Urlaube und Termine planen, stellt dies allerdings vor Herausforderungen. „Bei Reisen, wichtigen Terminen oder bedingt durch einen Ausfall der privaten Pflegeperson sind für viele Familien Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze sehr wichtig“, sagt Ilka Jung, Einrichtungsleiterin der Alloheim Senioren-Residenz „Theresiahaus“ in Koblenz, „nicht nur zu Ferienzeiten sind Kurzzeit- oder gewünschte vollstationäre Pflegeplätze kurzfristig vorhanden. Darum sollte man sich schon jetzt darum kümmern.“

Um pflegenden Angehörigen diese Sorge zu nehmen, sind alle freien Plätze deutschlandweit in der Alloheim-Gruppe vernetzt. Ilka Jung: „So können wir freie Pflegeplätze vermitteln und bei der Koordination helfen. Auch wenn aktuell bei uns nichts mehr frei sein sollte, suchen wir Alternativen, um zu helfen.“ Liegt zum Beispiel der geplante Urlaubsort innerhalb Deutschlands, ließe sich damit sogar auch einfach und unkompliziert ein freier Platz in der Nähe der Angehörigen an einem deutschen Urlaubsort finden, wenn es um die Kurzzeitpflege geht.“

Die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist regulär auf 56 Tage im Jahr befristet und setzt das Vorliegen eines Pflegegrades mindestens der Stufe II voraus. Immer dann, wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht privat betreut werden können oder beispielsweise einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, kann man einen Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflegeplatz in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen beteiligen sich dabei an den Kosten. Nahezu alle Alloheim-Einrichtungen bieten Kurzzeitpflege stationär in einer Pflege-Residenz, als mobile Pflege zu Hause oder auch im Rahmen einer Tagespflege an.

Ilka Jung rät, sich bereits jetzt um einen freien Pflegeplatz zu bemühen: „Es wird immer schwerer, kurzfristig einen Platz zu bekommen. Besonders bei Familien, die einen Angehörigen gerne in einer Residenz in ihrer Nähe untergebracht haben wollen, besteht dringender Handlungsbedarf.“
Mit einer möglichst frühen Organisation erhöhen die Angehörigen ihre Chancen einen gewünschten Pflegeplatz zu bekommen – und können dann entsprechend planen.

Ilka Jung Seniorenresidenz „Theresiahaus“ – 11.06.2021

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