Restaurant am Autohof in Metternich geöffnet

Nur Lkw-Fahrer dürfen in der Gaststätte an der A 61 bewirtet werden – Ausnahmegenehmigung macht’s möglich

Koblenz. Hunderte von Kilometern legen sie während ihrer Arbeitszeiten zurück, bevor sie am Abend auf einen Autohof oder eine Autobahnraststätte fahren, um dort ihren wohlverdienten Feierabend zu machen. Die Rede ist von Lkw-Fahrern. Seit Corona bieten sich nicht einmal mehr die Pausen an Raststätten als Abwechslung zu den sonst eher einsamen Fahrten in den Lkw an. Restaurants und Gaststätten haben nämlich durch die Maßnahmen geschlossen. Immer häufiger kommt es jetzt allerdings vor, dass Restaurants an Raststätten eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Der Autohof Shell an der Ausfahrt Koblenz-Metternich der A 61 hat ebenfalls eine solche Genehmigung.

Hinweis! Aus urheberrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Berichts eingeschränkt. Der komplette Text ist aus der Print- oder Onlineausgabe zu entnehmen. Wir bitten um Verständnis.

Rhein Zeitung – 25.11.2020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.