BI „Die Holler“ informierte Anwohner

Die Bürgerinitiative „Die Holler“ hatte am 06. Oktober 2016, zur geplanten Baumaßnahme eines Studierenden Wohnheims in der Trierer Straße 361c, mit 108 Wohneinheiten, in das Gasthaus zur Krone, (Vereinsheim der Kyffhäuser- Kameradschaft), eingeladen. Von den 55 unmittelbar betroffenen Anwohnern, die schriftlich eingeladen wurden, sind 42 erschienen. Der Versammlungsleiter, Hans-Jürgen Schäfer, auch Sprecher der 2005 gegründeten Bürgerinitiative „Die Holler“, begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich für die tolle Resonanz und verwies für den weiteren Verlauf auf die vorab verteilte Tagesordnung. Organisatorische und formelle Notwendigkeiten wurden geklärt.

Hans-Jürgen Schäfer stellte zunächst die „Vertrauensfrage“ für das Mandat, den weiteren Verlauf des Widerspruchverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 315, in ihrem Sinne verfolgen zu können. Für das einstimmige Votum, ohne  Gegenstimme oder Enthaltung der 42 anwesenden Anwohner bedankte sich Hans-Jürgen Schäfer und sicherte zu, mit gleichem Engagement für die gemeinsame Sache weiter zu kämpfen. Auch haben bereits mindestens drei Eigentümer im Zuge der Nachbarbeteiligung  Privatklage eingereicht.

An dieser Stelle möchten wir der, von den „Befürwortern“ der geplanten Baumaßnahme in Umlauf gebrachten Begründung: „Warum seid ihr gegen Studenten?“ als völlig unangebracht, ja als „Stimmungsmache“, mit Entschiedenheit zurückweisen! Insofern sind wir auch gegen die Schlagzeile  der  RZ vom 1. September 2016 mit der Überschrift: Anwohner wollen kein Wohnheim für Studenten.  Auch diese „versteckte“ Botschaft ist nicht in unserem Sinne, richtiger Weise sollte die Überschrift weiter heißen… „Studenten nicht an diesem Standort!“ Erst recht, weil zwei alternativen unmittelbar an der UNI, (neben der B 416, Winninger Straße) vorhanden sind.

Unser Widerspruch ist nur darin begründet, dass wir unsere Gesundheit und Sicherheit weit über einer Zumutbarkeitsgrenze gefährdet sehen. Bestätigt wird dies auch durch eine, von der Stadt im Dezember 2010 in Auftrag gegebenen „Sicherheits- und Betriebsaudit“, hier Auszugsweise: Die Trierer Straße ist in diesem Abschnitt durch historische Randbebauung  im Ortskern dimensioniert und wird damit zum verkehrlichen Engpass innerhalb des auditierten Streckenzuges. Neben ihrer Hauptfunktion als Erschließungsstraße ist sie ein Teil einer in nord-südlicher Richtung verlaufenden Verbindungsroute vom Kreisverkehr Rübenacher Straße (L 52), zur Kurt-Schumacher-Brücke.  Weiter auf Seite 19, Der LKW-Verkehr ist in diesem Streckenabschnitt auf den Anliegerverkehr begrenzt, aber nicht ausgeschlossen. Der Begegnungsfall LKW / PKW ist den Engstellen zwischen dem Haus Nr. 8-14 sowie von der Einmündung Trierer Straße bis zum Kurvenbereich (Raiffeisen  Straße) nicht gewährleistet. Selbst der Begegnungsfall PKW / PKW ist nur mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen möglich. Denn werden regelmäßig in diesem Streckenabschnitt Begegnungen zwischen Gelenkbussen und LKW / PKW oder Lieferwagen abgewickelt. Diese finden unter Einbeziehung der Nebenanlagen (Gehwege) in Schrittgeschwindigkeit oder mittels Rangiermanöver statt. Hierdurch besteht ein erhebliches Sicherheitsdefizit, das nur durch gegenseitige Rücksichtnahme (Handzeichen) ausgeglichen werden kann. Zudem ist in diesem Bereich ein „Übergang“, ohne „Zebrastreifen“, den Kinder von 2 Kindergärten und einer Grundschule, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, als fußläufige Hauptroute benutzen, angelegt. Weitere Kommentare sind hierzu wohl überflüssig, so Hans-Jürgen Schäfer.

Auch die Lebensqualität wird durch ständig wachsenden Verkehr in unverantwortlicher Weise gemindert. Ebenso macht den Betroffenen die Instabilität des gesamten Areal bis zum Grundstück der Schönstatt Schwestern große Sorgen. Die extrem hohe Gefahr bei Starkregen, ist durch die „lehmhaltige“, mit Wasseradern durchzogene Bodenbeschaffenheit bedingt und Betrifft nicht nur die angrenzenden Anwohner. Dieses sind nur ein Teil der Gründe, die einen weiteren  Eingriff in die Bodenhydrologie an dieser Stelle verbieten.

Warum, so fragten die Anwesenden immer wieder, sind wir nicht spätestens nach der Baugenehmigung, die am 04. November 2015 erfolgte und 46 besondere Auflagen, Bedingungen und Hinweisen zur Baugenehmigung enthielt, ordnungsgemäß informiert worden? Die Anwesenden waren über die bis dato nicht öffentliche und ordnungsgemäße Informationen der Stadt oder des Investors erbost, sie waren der Meinung man habe wohl versucht, „ sie über den Tisch zu ziehen“.  Herr Schäfer erklärte den „normalen“ Werdegang, der auch im Baugesetzbuch von Rheinland Pfalz vorgeschrieben ist.

In Kurzfassung gilt Grundsätzliches: Die Öffentlichkeit ist frühzeitig (durch die Gemeinde, in diesem Fall durch den Investor, wobei dann die Gemeinde in der Pflicht steht, die Einhaltung der Verordnung zu überprüfen und zu überwachen)  und umfassend über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Eine Nachbarbeteiligung ist dann einzuleiten, Auszugsweise aus dem  Baugesetzbuch (BauGB): Soweit irgendwie Abweichungen von Recht genehmigt werden sollen (in den Vorschriften als „Abweichung“, „Befreiung“ oder „Ausnahme“ beschrieben, sind aber mindestens die davon betroffenen Nachbarn an der Entscheidung zu beteiligen. (Zitat ende).

Abschließend, begrüßen wir die nachfolgende Begründung des Richters. In jedem Fall, wiegt  der Gesundheitsschutz  schwerer als die Interessen des Landes, (Stadt), so ein Richter (2013) am Verwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil, weiter in seiner Begründung: Wenn die körperliche Unversehrtheit gefährdet ist, muss gehandelt werden. Staatliche Stellen haben die körperliche Unversehrtheit zu schützen.

Hans-Jürgen Schäfer BI „Die Holler“ – 10.10.2016

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